Antworten auf
häufige Fragen

FAQ im Pharma- und Medizinproduktebereich

Ihre Fragen, unsere Antworten.

In unserem FAQ-Bereich finden Sie mehr als 500 Antworten auf häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Pharma- und Medizinprodukteumfeld sowie unseren PTS-Angeboten stehen. Wir wissen, dass die Welt der GxP komplex sein kann. Unser Ziel ist es, Ihnen die Informationen bereitzustellen, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Unsere Experten haben ihr Wissen und ihre Erfahrung in diesen FAQ zusammengefasst, um Ihnen eine verlässliche Quelle für Antworten auf Ihre Fragen zu bieten. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Bereich hilft, Ihre Fragen zu beantworten. Falls nicht, beantworten wir Ihre individuellen Fragen gerne über unser Kontaktformular.

PTS FAQ FragezeichenWarum ist keine Mehrwertsteuer für den Kurs in der Schweiz fällig?
[Antwort]
Bei dem gebuchten Seminar handelt es sich um ein der Allgemeinheit zugängliches Seminar. Es greift in diesem Fall die Sonderregelung des § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, nach der der Ort der sonstigen Leistung des Unternehmers der Veranstaltungsort ist. Da die Veranstaltung in der Schweiz stattfindet, wird von uns keine Mehrwertsteuer berechnet.
PTS FAQ FragezeichenWarum ist Gute Dokumentationspraxis im Pharma-Umfeld so wichtig?
[Antwort]
Nur was sorgfältig dokumentiert ist, ist jederzeit für jedermann nachvollziehbar. Lückenlose Nachvollziehbarkeit ist wichtig für die Arzneimittelsicherheit. Jegliche Dokumentation muss daher sehr sorgfältig erfolgen. Die Dokumentation muss leserlich, vollständig, ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert sein. Arbeitsschritte müssen zeitnah von der Person protokolliert werden, die die Tätigkeit durchführt. Es wird genau das protokolliert, was durchgeführt wurde – nicht mehr und nicht weniger. Daten dürfen auf keinen Fall zwischenzeitlich auf Schmierpapier oder Haftnotizen notiert werden. Es darf keine zusätzliche „inoffizielle“ oder „Privat“-Dokumentation geben.
PTS FAQ FragezeichenWarum ist GMP so wichtig?
[Antwort]
In den letzten Jahren fand weltweit ein tiefgreifender Umbruch im Denken statt: GMP wird nicht mehr als isoliertes Qualitätssicherungsinstrument bei der Herstellung von Handelsware verstanden, sondern als umfassendes Konzept über den gesamten Lebenszyklus eines pharmazeutischen Produktes – vom Beginn der Produktentwicklung bis zur Rücknahme vom Markt. Dieses Umdenken ist schriftlich in den drei grundlegenden Dokumenten ICH Q8 „Pharmaceutical Development“, ICH Q9 „Qualitätsrisikomanagement“ und ICH Q10 „Pharmazeutisches Qualitätssystem“ dokumentiert. Gemeinsames Konzept aller drei Dokumente ist die Idee, dass Qualität das Resultat übergreifender und systematischer Betrachtung vieler voneinander abhängiger Einzelfaktoren ist.Alle drei Dokumente verhelfen einerseits der pharmazeutischen Entwicklung zu neuer Bedeutung, andererseits verpflichten sie dazu, auch noch nach der Einreichung der Zulassungsunterlagen fortlaufend Prozesse zu überprüfen („permanente Validierung“), gesammelte Prozess-, Analysendaten und weitere Qualitätsrelevante Informationen (Haltbarkeitsdaten, Reklamationen, Fehlerursachenanalysen, etc.) auszuwerten (Product Quality Review PQR) und als Grundlage für Prozessverbesserungen (KVP: kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zu nutzen.
PTS FAQ FragezeichenWarum ist GLP wichtig?
[Antwort]
Die GLP Bundesstelle liefert diese Begründungen: Durch die weltweite Implementierung und weitgehende gegenseitige Anerkennung von Prüfdaten hat die Gute Laborpraxis wie kaum ein anderes Qualitätssicherungssystem zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zum Tierschutz beigetragen. Multinational arbeitende Firmen können aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der GLP-Implementierung z.B. etwa 70 Prozent der Tierversuche einsparen.
PTS FAQ FragezeichenWann wurde GMP eingeführt?
[Antwort]
Im Jahr 1985 wurde in Deutschland die „Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer“ (PharmaBetrV) eingeführt, um die GMP-Vorschriften zu regeln. Später, im Jahr 2006, wurde sie durch die „Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung“ (AMWHV) ersetzt, die bis heute als das gültige GMP-Regelwerk in Deutschland gilt.
PTS FAQ FragezeichenWann und wie erhalte ich die Unterlagen zu einer Veranstaltung?
[Antwort]
Sie erhalten bei allen kostenpflichtigen Veranstaltungen eine Dokumentation (entweder digital oder in Papierform). Bei einer Teilnahme vor Ort in Deutschland, erhalten Sie die Unterlagen in Form eines Ordners. Bei digitalen Angeboten sowie allen Angeboten in der Schweiz stellen wir Ihnen die digitale Dokumentation in unserem Online-Portal unter „Meine Seminare“ zum jeweiligen Seminar zur Verfügung. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung eine Information, sobald Sie die Unterlagen herunterladen können. Gibt es während einer Veranstaltung neue oder geänderte Unterlagen, stellen wir Ihnen diese spätestens 1-2 Tage nach der Veranstaltung im Online-Portal zur Verfügung. Sie erhalten eine E-Mail, wenn die Unterlagen für Sie bereitstehen.
PTS FAQ FragezeichenWann erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung und wann ein Zertifikat?
[Antwort]
Wenn ein Seminar mit einer freiwilligen Erfolgskontrolle abschließt und Sie diese erfolgreich absolvieren, erhalten Sie ein Zertifikat. Gibt es keine Erfolgskontrolle erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail spätestens 1-2 Tage nach der Veranstaltung.
PTS FAQ FragezeichenWann erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung und wann ein Zertifikat?
[Antwort]
Am Ende jedes Trainings bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung als Schulungsnachweis. Wenn ein Training mit einer freiwilligen Erfolgskontrolle abschließt und Sie diese erfolgreich absolvieren, erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses Zertifikat qualifiziert Sie zusätzlich.
PTS FAQ FragezeichenStorno: Wie hoch sind die Kosten für die Abwicklung einer Stornierung?
[Antwort]
Die Staffelung unserer Stornierungsgebühren beläuft sich wie folgt:generell 10 % Bearbeitungsgebühr, 50% Stornogebühr bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung und 100 % Gebühr bei Absage innerhalb von 3 Tagen vor Beginn der Veranstaltung oder Nichtabsage.
PTS FAQ FragezeichenWir haben als Arzneimittelhersteller oft Ex-Works Transport unserer Arzneimittel vom Herstellungsbetrieb zu unseren Warenlägern und beauftragen hierfür Unternehmen wie Dachser, Essers, etc ….Was muss ich in diesem Fall für die Qualifizierung des Logistiker bzw. das Audit beachten, da der Transport der AM oft über mehrere Hubs/ Verteilzentren des Unternehmens erfolgt?
Es können nicht ja alle Hubs eines Transportwegs auditiert werden, speziell wenn der Transport im europäischen Ausland startet?
Muss ich auch exemplarisch die verwendeten Transportmittel/LKW „auditieren“?
[Antwort]
Zunächst brauchen Sie eine SOP z.B. „Qualifizierung von Lieferanten“. In dieser Prozessbeschreibung definieren Sie für Ihr Unternehmen, wie Sie gewährleisten, dass Ihre eingesetzten Lieferanten qualifiziert sind.
Sie haben hier Gestaltungsspielraum. Sie müssen „nur“ aufzeigen, dass kein Risiko für die Arzneimittelqualität besteht. D.h. Basis ist eine Risikoanalyse. Falls Sie die unterschiedlichen Verteilzentren als Risiko sehen, dann benennen Sie Maßnahmen zur Risikoreduktion. Beispielsweise: Temperaturüberwachung, Pest Control, etc.
Ein absolutes MUSS ist, dass Sie mit jedem beauftragten Unternehmen eine schriftliche Qualitätsvereinbarung (Q-Vertrag, Verantwortungsabgrenzungsvertrag) abschließen. Ich würde über dieses Dokument die Maßnahmen zur Risikoreduktion vorgeben. Dies können Vorgaben zur Qualitätssicherung sein, aber auch Dokumente (Nachweise) die für jeden Transport bereitgestellt werden müssen.
Erst dann haben Sie ja auch eine gute Grundlage, was Sie abprüfen. Ein Audit ist aus meiner Sicht nicht grundsätzlich notwendig. Man sollte über eine Risikobetrachtung begründen können, warum kein vor-Ort Audit gemacht wird (durch die Einholung von Selbstauskünften, Zertifikate, etc.) – ein Audit sollte allerdings jederzeit möglich sein – dies ist auch in der Qualitätsvereinbarung zu benennen.
Wichtig ist, dass die Einhaltung der Vorgaben auch geprüft werden im Rahmen einer Transportverifzierung.
PTS FAQ FragezeichenSind die Kurse in der Schweiz auf die Schweizer Gesetzgebung und Verordnungen ausgerichtet oder finden sie „nur“ in der Schweiz statt?
[Antwort]
Die Kurse in der Schweiz sind speziell auf die Schweizer Gesetzgebung und Verordnungen ausgerichtet.
PTS FAQ FragezeichenSie berechnen die Mehrwertsteuer bei den Terminen in Deutschland: Allerdings sind wir (Schweiz) in Deutschland nicht mehrwertsteuerpflichtig. Stimmt die Rechnung mit der Mehrwertsteuer?
[Antwort]
Ja, die Rechnung stimmt. Unser zuständiges Finanzamt hat uns angewiesen, die Mehrwertsteuer auch bei ausländischen Kunden zu erheben. Unsere Angebote finden sowohl im Inland als auch im Ausland statt. Dabei ist zu beachten: Teilnehmer der im Inland stattfindenden Angebote sind auch Personen, deren Sitz im Ausland ist. PTS ist verpflichtet, die Einnahmen, die mit ausländischen Teilnehmern an den im Inland abgehaltenen Angeboten erzielt werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer können Sie wiederum beim Bundesamt für FinanzenIndustriestrasse 666738 SaarlouisTel.: 06831/4560, Fax: 06831/456120 geltend machen. Übrigens:Rein informativ weisen wir darauf hin, dass es sich um ein der Allgemeinheit zugängliches Angebot handelt. Es greift in diesem Fall die Sonderregelung des § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, nach der der Ort der sonstigen Leistung bei einem Unternehmer der Veranstaltungsort ist.